Workspaces

Um den Start in das Berufsleben nach dem Studium zu erleichtern und den Prozess der Selbstständigkeit zu unterstützen, werden seit 2018 zwanzig geförderte Arbeitsplätze vergeben. Im Rahmen des See Up Absolvent_innen Netzwerks vermittelt die weißensee kunsthochschule berlin Räumlichkeiten zu günstigen Konditionen in der Liebermannstraße 75-83 in 13088 Berlin. In der Nähe der Kunsthochschule gelegen, stehen die Arbeitsplätze Absolvent_innen und Meisterschüler_innen im Design und der Freien Kunst zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Bewerben können sich alle Absolvent_innen der weißensee kunsthochschule berlin bis zu drei Jahre nach ihrem Abschluss. Hier gilt der Zeitpunkt der Antragsabgabe. (Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular.)

Eine Jury, mit Vertreter_innen aus der Freien Kunst, dem Design, der mart stam stiftung für kunst + gestaltung, der Hochschulleitung der weißensee kunsthochschule berlin, des Atelierbeirates BBK, der GSE und der Kulturverwaltung, wählt aus den Bewerber_innen zwanzig Kandidat_innen aus für die Arbeitsplätze aus. Die Vergabe erfolgt zunächst für ein Jahr und kann verlängert werden. Anträge auf Verlängerung sind immer im Januar des Jahres nach Antragsstellung einzureichen. (Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular und kreuzen Sie die Verlängerung des Arbeitsplatzes an.) Eine Verlängerung kann maximal zwei Mal gewährt werden. Für frei werdende Arbeitsplätze vor Ablauf der Förderdauer gibt es ein Nachrückverfahren.

Konditionen

Vermietet werden Plätze um die 20 m² für maximal 165,- Euro (ohne Strom, incl. W-Lan, Heizung, Nutzung der Gemeinschaftsflächen wie Küche, Aufzüge, Toilettenanlagen), je nach Bewerbungssituation. Das Nutzungsentgelt ist pünktlich und für die Dauer des Vertrages monatlich an den Vermieter, die GSE zu entrichten. Der jeweilige Mietvertrag wird mit der GSE abgeschlossen. Feste Ein- und Umbauten können nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen bzw. verändert werden. Der Eigentümer verpflichtet alle Nutzer_innen/Mieter_innen der Räume, auf ihre Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die vom Vermieter erlassene Hausordnung ist zu beachten. Die Räume müssen nach Ablauf der Förderung von jedem Einzelnen renoviert (Wand/Boden gestrichen oder gesäubert) übergeben werden.

Inhaltliche Angebote

Die Arbeitsräume werden im Rahmen des see Up Absolvent_innen Netzwerks vergeben. Alle weiteren Programme, wie Workshops, Beratung, Vorträge und Netzwerktreffen stehen allen interessierten Absolvent_innen offen. Veranstaltungen der Kunsthochschule und des see Up -Zentrum für Absolvent_innen können nach Absprache in den Arbeitsräumen stattfinden.

Zuschuss zur Ateliermiete / Atelierstipendium

Bei feststellbarer besonderer finanzieller Situation und Bedürftigkeit kann nach Prüfung ein Zuschuss zur Ateliermiete gewährt werden. Diese Atelierstipendien werden von der mart stam stiftung für kunst + gestaltung und der khb zur Verfügung gestellt und können im Einzelfall 50 bis 100 Euro im Monat betragen.

Das Formular‚ Selbstauskunft zur finanziellen Situation und Bedürftigkeit‘ muss in jedem Fall ausgefüllt und mit eingereicht werden. Eine andere Förderung, wie z.B. ein Stipendium schließt die finanzielle Atelierförderung aus.

LINK:
Bewerbungsformulare


Die Vergabe der geförderten Arbeitsplätze wird möglich durch die Unterstützung aus dem „Förderprogramm für Arbeitsräume“ der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Die Vergabe der Atelierstipendiums wird möglich durch die Unterstützung der mart stam stiftung für kunst + gestaltung und der weißensee kunsthochschule berlin.